FAQ Mitgliedsbeitrag
Eine Übersicht zum Mitgliedsbeitrag beim Kulturnetzwerk Unikino Gegenlicht e.V.
Was muss ich als Privatperson bezahlen?
Als Privatperson beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 20€ jährlich. Je nachdem wie stark man den Verein finanziell fördern möchte, darf der Mitgliedsbetrag auch höher sein. Der Mitgliedsbeitrag für jedes Mitglied als Privatperson gilt aber als bezahlt wenn mindestens 20€ fristgerecht überwiesen oder bar bezahlt wurden.
Was muss ich als Organisation/Firma bezahlen?
Als Organisation oder Firma beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 100€ jährlich. Je nachdem wie stark man den Verein finanziell fördern möchte, darf der Mitgliedsbetrag auch höher sein. Der Mitgliedsbeitrag für jedes Mitglied als Organisation/Firma gilt aber als bezahlt wenn mindestens 100€ fristgerecht überwiesen oder bar bezahlt wurden.
Bis wann muss der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden?
Die Frist für das jeweilige Jahr ist der 31. Dezember.
Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Der Mitgliedsbeitrag kann in bar im Büro des Vereins bezahlt werden (M1-161 (AStA-Trakt in der Universität Oldenburg), die Öffnungszeiten sind Mittwochs von 18:30 bis 19:00 Uhr) oder ganz bequem überwiesen werden an das Vereinskonto mit der IBAN DE22 8306 5408 0005 3201 00 (Deutsche Skatbank). Bitte bei der Überweisung auch den Mitgliedsnamen angeben, für den der Mitgliedsbeitrag bestimmt ist.
Was sind aktive und passive/fördernde Mitglieder?
Im Normalfall ist man passives förderndes Mitglied, nur Personen die (1) im Vorstand vom Kulturnetzwerk aktiv sind oder (2) aktuelle Teammitglieder beim Unikino Gegenlicht sind oder (3) ehemalige Teammitglieder vom Unikino sind (länger als ein Semester), sind aktive Mitglieder und müssen dementsprechend keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.